Hauptgesetz...
Satzungen des Angelsportvereins Seltz für das Jahr 2012
Die Angelgebiete.
Die Generalversammlung des Angelsportvereins Seltz hat in ihrer Sitzung vom
21.Dezember 2002 nachstehende Satzungen beschlossen.
Es ist verboten:
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auf dem See im Boot (auch Bellyboat) zu fischen oder mit einer Angelausrüstung zu segeln.
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am Liegeplatz des Vereinsschiffs der A.A.P.P.M.A. zu fischen.
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den Zander während der Schließung der Hechtfischerei zu fischen.
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mit künstlichen Ködern (Lures, Streamern, Blinkern u.ä. ? außer Trockenfliege) in allen Vereinsgewässern zu fischen, außer in der Kiesgrube EPPLE, dem Hafen von Seltz und Beinheim sowie dem Rhein.
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Fische während des Fischens im Auto aufzubewahren.
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Während des Fischens Grillpartys mit Freunden/Bekannten am Vereinsgewässer zu veranstalten; ebenso ist das Übernachten am Vereinsgewässer nicht gestattet.
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Auf dem Gelände des Campingplatz 'Salmengrund' (Rheinstraße) zu fischen sowie im See zu baden, mit Boot zu fischen und auf dem Gelände Feuer zu machen.
Verantwortung, Pflichten und Rechte des Fischers:
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Der Fischer ist verantwortlich und haftet für durch ihn hervorgerufene Unfälle oder Schäden.
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Es darf nur mit der Angelrute gefischt werden. Andere Verfahren sind verboten.
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Bei Kontrollen verpflichtet sich der Fischer, alle bereits von ihm gefangenen und in seinem Besitz befindlichen Fische dem ausführenden Kontrollorgan zu zeigen.
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Der Fischer ist ebenso für die Sauberkeit und Reinhaltung seiner Angelplätze verantwortlich.
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Abfälle wie leere Madendosen u.ä. Unrat sind vom Fischer wieder mitzunehmen und zu entsorgen.
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Die Angeln müssen unter ständiger Aufsicht des Fischers sein. Es geht nicht an, dass eine Angel ausgelegt ist, der Fischer sich jedoch bei einem weiter entfernten Kumpel o.ä. befindet.
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Es ist dem Angler erlaubt, mit dem PKW den Rheindamm zu befahren, um ans Angelgewässer seiner Wahl zu gelangen und den Angelsport auszuüben.
Nachtfischen auf Karpfen:
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Das Nachtfischen auf Karpfen am Epple-See unterliegt gesonderten Bestimmungen, welche bei Interesse und Qualifikation von den Vorstandsmitgliedern zu erfahren sind.
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Generell ist das Fischen auf Karpfen in der Kiesgrube Epple nur als 'NO KILL' erlaubt, das heißt, gefangene Karpfen sind sofort wieder schonend ins Wasser zurückzusetzen.
Für die Fischerei im Kleinrhein (Los 18), Fahrgießen (Los 2), Oberer Fahrgießen (Los 10) und Gießen (Los 11) sowie Forlengießen (Los 20) gilt eine spezielle Verordnung, welche auf einem Zusatzblatt zu ersehen ist.
Angelzeiten:
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In allen Gewässern ist das Angeln nur im Zeitraum eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Generell darf sich niemand nach der regulären Angelzeit am Vereinsgewässer aufhalten.
Hier die diversen Schonzeiten, Schonmaße, Angelarten und Angelgebiete.
Der vollständige Text der Verordnungen und Verbote für den Bereich des Bas-Rhin kann bei Ihrem Angelverein oder beim zuständigen Bürgermeisteramt eingesehen werden.
Schonmaße (Mindestlänge):
Information:
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Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Umweltschutz-Gebühr von 16 Euro (Gebühr Environnement) zu entrichten.
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Bei einem 4stündigen Arbeitseinsatz für den Verein entfällt diese Gebühr für den Fischer.
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Die Generalversammlung findet am Samstag, den 12. Januar 2013, um 16 Uhr, am Fischweier (Clubhaus) in Seltz statt.
Arbeitstage:
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Treffpunkt ist immer um 08.00 Uhr am Weiher.
Mitgliedschaft: Artikel 10 der Satzung.
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Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Satzungen des Vereins zu achten und zu befolgen. Zuwiderhandlungen können nach Vorstands-Beschluß zum Ausschluß aus dem Verein führen. Wird ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen, werden ihm die Gründe dafür mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Art von Müll vom Angler wieder mitgenommen werden muss und nicht einfach am Gewässer liegen bleibt.
Bei Zuwiderhandlungen droht der Verein mit Strafe und Vereinsausschluss!
Der Präsident der A.A.P.P.M.A. Seltz
Graphik der Vereinsgewässer.
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